Bekanntmachung über die Auslegung der Unterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung zum Vorhaben „Elbe-Oberlausitz-Leitung, Abschnitt Großenhain/Nord – Altwilschdorf“
Bekanntmachung über die Auslegung der Unterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung zum Vorhaben „Elbe-Oberlausitz-Leitung, Abschnitt Großenhain/Nord – Altwilschdorf“
Die Landesdirektion Sachsen führt auf Antrag der 50Hertz Transmission GmbH für das oben genannte Vorhaben eine Raumverträglichkeitsprüfung nach § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG) durch.
Gegenstand der Planung ist die Errichtung und der Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen Großenhain/Nord und Dresden Altwilschdorf. Dies erfolgt im Rahmen des Gesamtvorhabens „Netzausbau: Streumen - Großenhain - Dresden - Schmölln“. Die Trassenkorridore queren folgende Gemeinden: Stadt Dresden, Ebersbach, Lampertswalde, Moritzburg, Niederau, Priestewitz, Schönfeld, Stadt Großenhain, Stadt Radeburg, Thiendorf.
Die Vorhabenträgerin hat Unterlagen über die raumordnungsrechtlichen Auswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind:
Unterlage
Titel
Anlage/
Karten
1
Erläuterungsbericht
Anlage 1:
Anlage 2:
Karte 1:
Datenquellen
Tischvorlage zur Antragskonferenz für eine Raumverträglichkeitsprüfung nach § 15 ROG
Übersichtskarte
2
Raumverträglichkeitsstudie
Anlage 1:
Karte 1:
Karte 2:
Karte 3:
Karte 4:
Karte 5:
Raumordnerische Erfordernisse
Raum- und Siedlungsstruktur
Freiraumentwicklung
Freiraumentwicklung – Landschaftsschutz und Kulturlandschaft
andere raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen
Konfliktpotenzial und Ergebnis der Konformitätsprüfung
3
Überschlägige Umweltprüfung
Anlage 1:
Anlage 2:
Karte 1.1:
Karte 1.2:
Karte 2.1:
Karte 2.2:
Karte 2.3:
Karte 3.1:
Karte 3.2:
Karte 4.1:
Karte 4.2:
Karte 5.1:
Karte 5.2:
Karte 6.1:
Karte 6.2:
Karte 7.1:
Karte 7.2:
Karte 8:
Steckbriefe der Landschaftsbildräume
Tabellen zur Beschreibung und Bewertung der schutzgutspezifischen Konflikte
Des Weiteren wird nach § 15 Abs. 3 Satz 8 ROG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen während des vorgenannten Zeitraums
in der Stadt Dresden, Stadtforum, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden, 1. Obergeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Mo.-Fr.: 9.00-18.00 Uhr
im Landratsamt Meißen, Kreisentwicklungsamt, Remonteplatz 8, 01558 Großenhain, Zimmer 2.61, Mo./Fr.: 8.00-12.00 Uhr, Di.: 8.00-12.00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr, Do.: 8.00-12.00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, Raum 213, Mo.-Do.: 08:30-11:00 Uhr und 12:30-14:00 Uhr sowie Fr.: 8:30-11:00 Uhr
zur Verfügung gestellt.
Jeder kann bis einschließlich 27. November 2025 Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben. Diese sollen per E-Mail an das Funktionspostfach an die Landesdirektion Sachsen übermittelt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigungen erfolgen. Alternativ können die Stellungnahmen schriftlich bei der Landesdirektion Sachsen, Postfach 09105 Chemnitz, oder in deren Dienststellen in Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, Dresden, Stauffenbergallee 2 oder Olbrichtplatz 1 und Leipzig, Braustraße 2, sowie bei der Stadt Dresden oder dem Landkreis Meißen unter den o.g. Adressen abgegeben werden.
Durch Einsichtnahme in die Unterlagen oder Abgabe von Stellungnahmen entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Hinweis zur Datenschutzgrundverordnung (DGSVO)
Bei der Abgabe von Stellungnahmen stellen Sie der Landesdirektion Sachsen Personen bezogene Daten zur Verfügung. Die Landesdirektion Sachsen erhebt solche Daten auch bei Meldebehörden, Grundbuchämtern und im Handelsregister. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https://www.lds.sachsen.de/datenschutz (→ Unterlagen → Raumordnung). Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Landesdirektion Sachsen ist wie folgt erreichbar: Datenschutzbeauftragter der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz; E-Mail: ; Telefon: +49 371/532-0.
Hinweise zur Abgrenzung der Raumverträglichkeitsprüfung zum folgenden Plan-feststellungsverfahren
Im Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung nach § 15 ROG wird die Raum-verträglichkeit des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft. Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt nicht mit der Zulassung des Vorhabens ab und hat gegenüber der Vorhabenträgerin und gegenüber Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung. Die Raumverträglichkeitsprüfung dient der Vorbereitung des sich anschließenden Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Landesdirektion Sachsen als Planfeststellungsbehörde bezieht das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung in ihre Entscheidung ein.
Landesdirektion Sachsen, den 17. Oktober 2025
Joachim Brockpähler Stellvertretender Referatsleiter Raumordnung, Stadtentwicklung