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News-Ticker

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Bekanntmachung über die Auslegung der Unterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung zum Vorhaben „Elbe-Oberlausitz-Leitung, Abschnitt Großenhain/Nord – Altwilschdorf“

 

Die Landesdirektion Sachsen führt auf Antrag der 50Hertz Transmission GmbH für das oben genannte Vorhaben eine Raumverträglichkeitsprüfung nach § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG) durch. 

 

Gegenstand der Planung ist die Errichtung und der Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen Großenhain/Nord und Dresden Altwilschdorf. Dies erfolgt im Rahmen des Gesamtvorhabens „Netzausbau: Streumen - Großenhain - Dresden - Schmölln“. Die Trassenkorridore queren folgende Gemeinden: Stadt Dresden, Ebersbach, Lampertswalde, Moritzburg, Niederau, Priestewitz, Schönfeld, Stadt Großenhain, Stadt Radeburg, Thiendorf.

 

Die Vorhabenträgerin hat Unterlagen über die raumordnungsrechtlichen Auswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind: 

 

UnterlageTitelAnlage/Karten
1Erläuterungsbericht

Anlage 1:

Anlage 2:

 

Karte 1:

Datenquellen

Tischvorlage zur Antragskonferenz für eine Raumverträglichkeitsprüfung nach § 15 ROG      

Übersichtskarte

2Raumverträglichkeitsstudie

Anlage 1:   

Karte 1:     

Karte 2:    

Karte 3:   

 

Karte 4:    

Karte 5:

Raumordnerische Erfordernisse

Raum- und Siedlungsstruktur

Freiraumentwicklung

Freiraumentwicklung – Landschaftsschutz und Kulturlandschaft

andere raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen

Konfliktpotenzial und Ergebnis der Konformitätsprüfung

3Überschlägige Umweltprüfung

Anlage 1:   

Anlage 2: 

 

Karte 1.1:     

Karte 1.2:

   

Karte 2.1:   

Karte 2.2: 

 

Karte 2.3:   

Karte 3.1:   

Karte 3.2:  

Karte 4.1:   

 

Karte 4.2:  

 

Karte 5.1:   

Karte 5.2:  

Karte 6.1:   

Karte 6.2:  

Karte 7.1:   

Karte 7.2:  

Karte 8:    

Steckbriefe der Landschaftsbildräume

Tabellen zur Beschreibung und Bewertung der schutzgutspezifischen Konflikte 

Bestandskarte SG Mensch, insb. menschliche Gesundheit

 

SG Mensch, insb. menschliche Gesundheit - Konfliktpotenziale

Bestandskarte SG Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt

Bestandskarte SG Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt - Schutzgebiete

SG Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt - Konfliktpotenziale

Bestandskarte SG Landschaft

SG Landschaft - Konfliktpotenzial

Bestandskarte SG Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

SG Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter - Konfliktpotenzial

Bestandskarte SG Boden und Fläche

SG Boden und Fläche - Konfliktpotenzial

Bestandskarte SG Grund- und Oberflächenwasser

SG Grund- und Oberflächenwasser - Konfliktpotenzial

Bestandskarte SG Luft und Klima

SG Luft und Klima- Konfliktpotenzial

schutzgutübergreifende Konfliktschwerpunkte

4Natura 2000 - Erheblichkeitsabschätzung

Anlage 1:   

Karte 1:     

 

Karte 2:    

KSR-Berechnung

Übersichtskarte zu der Natura 2000-Erheblichkeitseinschätzung

Natura 2000 Risikoeinschätzung

5Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung

Anlage 1:     

Anlage 2:    

Anlage 1_2:  

Ermittlung des konstellationsspezifischen Risikos für Brutvögel

Ermittlung des konstellationsspezifischen Risikos für Rastvögel

Legende für die Bewertung des konstellationsspezifischen Risikos in Unterlage 5

6Alternativenvergleich  

 

Diese Unterlagen werden gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 ROG in der Zeit vom 

 

vom 27. Oktober 2025 bis einschließlich 26. November 2025

 

auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung → Infrastruktur → Raumordnung veröffentlicht.

 

Des Weiteren wird nach § 15 Abs. 3 Satz 8 ROG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen während des vorgenannten Zeitraums

 

in der Stadt Dresden, Stadtforum, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden, 1. Obergeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Mo.-Fr.: 9.00-18.00 Uhr

 

im Landratsamt Meißen, Kreisentwicklungsamt, Remonteplatz 8, 01558 Großenhain, Zimmer 2.61, Mo./Fr.: 8.00-12.00 Uhr, Di.: 8.00-12.00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr, 
Do.: 8.00-12.00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr

 

in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, Raum 213, Mo.-Do.: 08:30-11:00 Uhr und 12:30-14:00 Uhr sowie Fr.: 8:30-11:00 Uhr

 

zur Verfügung gestellt.

 

  1. Jeder kann bis einschließlich 27. November 2025 Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben. Diese sollen per E-Mail an das Funktionspostfach  an die Landesdirektion Sachsen übermittelt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigungen erfolgen. Alternativ können die Stellungnahmen schriftlich bei der Landesdirektion Sachsen, Postfach 09105 Chemnitz, oder in deren Dienststellen in Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, Dresden, Stauffenbergallee 2 oder Olbrichtplatz 1 und Leipzig, Braustraße 2, sowie bei der Stadt Dresden oder dem Landkreis Meißen unter den o.g. Adressen abgegeben werden.

     

  2. Durch Einsichtnahme in die Unterlagen oder Abgabe von Stellungnahmen entstehende Kosten werden nicht erstattet. 

     

  3. Hinweis zur Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) 

    Bei der Abgabe von Stellungnahmen stellen Sie der Landesdirektion Sachsen Personen bezogene Daten zur Verfügung. Die Landesdirektion Sachsen erhebt solche Daten auch bei Meldebehörden, Grundbuchämtern und im Handelsregister. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https://www.lds.sachsen.de/datenschutz (→ Unterlagen →  Raumordnung). Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Landesdirektion Sachsen ist wie folgt erreichbar: Datenschutzbeauftragter der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz; E-Mail: ; Telefon: +49 371/532-0.

     

  4. Hinweise zur Abgrenzung der Raumverträglichkeitsprüfung zum folgenden Plan-feststellungsverfahren

    Im Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung nach § 15 ROG wird die Raum-verträglichkeit des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft. Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt nicht mit der Zulassung des Vorhabens ab und hat gegenüber der Vorhabenträgerin und gegenüber Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung. Die Raumverträglichkeitsprüfung dient der Vorbereitung des sich anschließenden Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Landesdirektion Sachsen als Planfeststellungsbehörde bezieht das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung in ihre Entscheidung ein.

     

     

Landesdirektion Sachsen, den 17. Oktober 2025

 

 

Joachim Brockpähler
Stellvertretender Referatsleiter Raumordnung, Stadtentwicklung

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