Eingeschränkter Regelbetrieb in Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ab 06.04.2021
Gemäß der am 29.03.2021 beschlossenen Corona-Schutz-Verordnung findet ab dem 06.04.2021 in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sowie in der Grundschule eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Klassen oder Gruppen und Bezugspersonen in festgelegten Räumen oder Bereichen statt.
Ebenfalls ist ab dem 06.04.2021 allen Personen - ausgenommen der betreuten Kinder - der Zutritt zum Gelände von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch einen Nachweis einer für die Abnahme des Tests zuständigen Stelle oder eine qualifizierte Selbstauskunft nachweisen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht (Negativ-Attest). Die Ausstellung des Nachweises und die Vornahme des Tests dürfen nicht länger als drei Tage zurückliegen.
Ausgenommen von dieser Regelung ist das Bringen und Abholen auf dem Außengelände bis zur Eingangstür der Einrichtung.
Für den Hort tritt das Zutrittsverbot erst nach den Ferien, ab dem 12.04.2021 in Kraft.
Wir bitten Sie um Verständnis und Beachtung dieser Maßnahmen. Zudem bitten wir Sie zu berücksichtigen, dass es aufgrund der Zutrittsverbote zu verlängerten Hol- und Bringezeiten kommen kann.
Nachstehend finden Sie das entsprechende Formular für die qualifizierte Selbstauskunft:
Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung finden Sie unter nachstehendem Link:
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 29.03.2021
Eine Übersicht aller kostenlosen Schnelltestmöglichkeiten finden Sie auf folgender Seite des Landratsamtes Meißen:
Schnelltestmöglichkeiten im Landkreis Meißen
Mit freundlichen Grüßen
Falk Hentschel
Bürgermeister