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Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Laut § 58 C Abs. 1 des Soldatengesetzes (SG) in der z.Z. gültigen Fassung wird die Meldebehörde zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften gesetzlich verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im nächsten Jahr volljährig werden:

 

  1. Familienname
  2. Vorname
  3. gegenwärtige Anschrift.

 

Den davon betroffenen Personen wird ein Widerspruchsrecht gegen diese Datenübermittlung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) bei der Meldebehörde, wo Sie mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sind, eingeräumt. Die Betroffenen, die eine Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung nicht wünschen, werden gebeten, dies schriftlich bis spätestens 28.02.2023 mitzuteilen an:

 

Gemeindeverwaltung Ebersbach, Einwohnermeldeamt, Am Bahndamm 3, 01561 Ebersbach

 

Die Formulare zur Beantragung einer Übermittlungssperre erhalten Sie im Einwohnermeldeamt oder auf der Internetseite der Gemeinde Ebersbach unter Verwaltung -> Formulare oder hier nachfolgend unter "Downloads".

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