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Aufruf zur Mitarbeit im Kulturbeirat des Kulturraumes Meißen-Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

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Bild zur Meldung: Logo Kulturraum Meißen Sächsische Schweiz Osterzgebirge

Der Kulturraum Meißen-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sucht ab Juni 2023 für einen Zeitraum von fünf Jahren interessierte Kultursachverständige als ehrenamtliche Mitglieder des Kulturbeirates, die ihre kulturellen Kompetenzen in die Entscheidungsfindung bei förderrelevanten Fragen des Kulturraumes einbringen und damit zur Erhöhung der öffentlichen Transparenz und Mitwirkung beitragen.


Eine Entschädigung für den Aufwand wird Ihnen gemäß der geltenden Satzung des Kulturraumes gewährt.


Mit Ihrem Engagement und durch neue Impulse können Sie aktiv an der Entwicklung unserer Kulturregion mitwirken.


Sie können sich als Interessensvertreter/-in für jeweils eine und alternativ für eine zweite der folgenden im Kulturraum geförderten Kultursparten lt. der geltenden Förderrichtlinie bewerben:


• Museen, Sammlungen, Ausstellungen,
• Theater und Darstellende Kunst,
• Orchester und Musik,
• Musikschulen,
• Bildende Kunst,
• Bibliotheken und Literatur,
• Kultur- und Kommunikationszentren,
• Soziokultur.


Zur Unterstützung kann der Kulturbeirat für einzelne Kultursparten je eine Facharbeitsgruppe bilden. Über deren Zusammensetzung und Leitung entscheiden danach die berufenen Interessensvertreter der jeweiligen Kultursparte in Abstimmung mit der Geschäftsstelle des Kulturraumes.


Folgende Aufgabenschwerpunkte umfassen die Berufung als Mitglied in den Kulturbeirat:

 

 

Vorbereitung sowie Teilnahme an folgenden Terminen (außerhalb der sächsischen Schulferien):

  • halbtägige, nicht öffentliche Sitzungen des Kulturbeirates (ca. dreimal pro Jahr; vorrangig Mai, September und November)
  • bei Bedarf ein- bis zweistündige, öffentliche Sitzungen des Kulturkonventes (zweimal im Jahr, meist im Juni und Dezember)
  • halbtägige, nicht öffentliche Beratungen der sparteneigenen Facharbeitsgruppe einschl. Wahrnehmung der Sitzungsleitung (meist einmal pro Jahr, vorrangig Oktober)
  • evtl. Vor-Ort-Termine bei Klärungsbedarf oder zur inhaltlichen Qualitätskontrolle der geförderten Kulturangebote (ca. einmal pro Jahr)

 

Fachliche Beurteilung der Förderwürdigkeit vorliegender Anträge mittels kurzer Stellungnahme:

  • für die zu vertretende Kultursparte (ca. 5 - 25 Anträge pro Jahr) und
  • für die investiven Projekte im Kulturraum (5 - 10 Anträge pro Jahr).

 

Mitwirkung bei den förderrelevanten Beschlussempfehlungen für den Kulturkonvent, insbesondere:

  • bei der jährlichen Feststellung der zu fördernden Einrichtungen und Maßnahmen mittels Förderliste und
  • beim Erlass von Förderbestimmungen und Verfahrensmodalitäten unter Beachtung der regionalen Besonderheiten.

 

Wahrnehmung einer Multiplikatorenfunktion (Beratung und Kommunikation von bzw. mit Kulturakteuren im Kulturraum sowie mit Landesbehörden und -kulturverbänden)


Diese Voraussetzungen sind für die Eignung als Kultursachverständige/r zu erfüllen:
  • Volljährigkeit und deutsche Staatsbürgerschaft
  • Berufs- oder Studienabschluss in kulturellen und/oder künstlerischen Berufen

oder

  • eine mehrjährige hauptamtliche Tätigkeit in einer Kultureinrichtung

oder

  • eine mehrjährige Freiberuflichkeit im Kunst- und Kulturbereich
  • von Vorteil: mehrjährige, aktuelle Erfahrungen bzw. Kompetenzen aus einer Nebentätigkeit oder einem aktiven Ehrenamt auf kulturellem Gebiet
  • Kenntnisse über die Region und ihre Besonderheiten und/oder enge Verbundenheit mit dem Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz - Osterzgebirge (z.B. Wohnsitz)
  • zeitliche Flexibilität und Mobilität zur Gewährleistung einer aktiven Mitarbeit


Die ehrenamtliche Mitarbeit im Kulturbeirat erfordert insbesondere uneigennütziges, verantwortungsbewusstes Handeln, Verschwiegenheitspflicht sowie die Verpflichtung dem Gemeinwohl gegenüber - bei Zurückstellung eigener Interessen.


Die Berufung in den Beirat wird aufgrund des höchstpersönlichen Sachverstandes vorgenommen und nicht aufgrund der Zugehörigkeit / Anstellung zu einer bestimmten Einrichtung bzw. Körperschaft. Die Tätigkeit als Beiratsmitglied ist völlig losgelöst von der Beschäftigung im Hauptamt auszuüben.


Bei der Auswahl der Mitglieder werden der Grad der Geeignetheit sowie eine angemessene Vertretung aller Kultursparten sowie beider Regionen berücksichtigt. Bewerberinnen und Bewerber mit gleicher Eignung, jedoch ohne hauptamtliche Anstellung bei einem vom Kulturraum geförderten Einrichtungsträger in der zu vertretenen Kultursparte (Befangenheit), werden bei der Auswahl zur Berufung bevorzugt. Eine Wiederberufung ist anlehnend an die gesetzlichen Vorgaben möglich.


Die Berufung ist zur Sitzung des Kulturkonventes voraussichtlich im Juni 2023 geplant.


Das Bewerbungsformular einschließlich der Erklärung ist unter https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/beirat-des-kulturraumes abrufbar.

 

Bei Interesse senden Sie uns bitte die ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen bis spätestens zum 31. Januar 2023 postalisch oder per E-Mail an zurück. Sollten Sie weiterführende Fragen dazu haben, können wir diese gern in einem persönlichen Gespräch klären.

 

Die Geschäftsstelle des Kulturraumes

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