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Informationen zur Schöffenwahl 2023

Slogan zur Schöffenwahl - Wir schöffen das! (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Slogan zur Schöffenwahl - Wir schöffen das!

In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 neu gewählt.

 

Auch in der Gemeinde Ebersbach werden Frauen und Männer gesucht, die dieses Ehrenamt an den Amtsgerichten Riesa und Meißen sowie am Landgericht Dresden übernehmen möchten. Bewerbungen für das Schöffenamt nimmt ab sofort die Gemeinde Ebersbach entgegen.

 

Gesucht werden Kandidatinnen und Kandidaten, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in allgemeinen Strafsachsachen teilnehmen. Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen/Richter, die bei der Urteilsfindung das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter haben. Das Schöffenamt ist damit ein anspruchsvolles Ehrenamt mit einer besonderen Verantwortung.

 

Die Gemeinde Ebersbach ist damit beauftragt, eine Vorschlagliste mit doppelt so vielen Kandidaten zu erstellen, wie Schöffinnen und Schöffen benötigt werden. Der Gemeinderat beschließt diese Liste dann in seiner Sitzung im Juni 2023. Anschließend wählt der Schöffenwahlausschuss aus dieser Vorschlagliste dann die Schöffinnen und Schöffen, die dieses Ehrenamt ab 2024 für 5 Jahre ausüben.  

 

Konkret gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Ebersbach  wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Juristische Kenntnisse werden dagegen nicht erwartet.

 

Interessenten für das Schöffenamt (in allgemeinen Strafsachen) bewerben sich bis zum 30.04.2023 bei der Gemeindeverwaltung Ebersbach – Hauptamt, Tel.: 035208/955-0 / E-Mail: .

 

Ein Bewerbungsformular steht Ihnen nachfolgend zur Verfügung.

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30. 03. 2024 - Uhr