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Investitionsprogramm "Lieblingsplätze für alle"

In Umsetzung der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (FRL Investitionen Teilhabe) besteht in der Umsetzung des Investitionsprogrammes Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für Alle“ auch für das Jahr 2025 wieder die Möglichkeit Zuwendungen zu beantragen.

 

Gefördert werden einerseits Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gastronomie- und Gesundheitsbereich, und andererseits Investitionen zum Abbau von Barrieren in bestehenden ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen. Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktur oder Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Mögliche Ausnahmen sind hier freiwillige (Zusatz-)Angebote, wie Sportstätten, Schwimmbäder, Bibliotheken oder Freizeitreffs. Der Förderbetrag pro Vorhaben beträgt höchstens 25.000 Euro. Es können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

 

Anträge können ab sofort und bis 30. November 2024 eingereicht werden.

 

Alle Informationen dazu finden Sie unter: https://www.gemeinde-ebersbach.de/seite/466330/f%C3%B6rderm%C3%B6glichkeiten.html

 

 

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