Neue Regeln Biotonne ab 1. Mai 2025 und Schadstoffmobil auf Tour
Neue Regeln für die Biotonne ab 1. Mai 2025 - Das müssen Sie wissen!
Stellen Sie sich vor: Sie ziehen wie gewohnt Ihre Biotonne an den Straßenrand – doch die Müllabfuhr fährt einfach weiter. Ein roter Aufkleber auf dem Deckel signalisiert: „Nicht geleert – falsche Befüllung!“
Genau das könnte ab dem 1. Mai 2025 häufiger passieren. Denn mit der neuen Bioabfallverordnung gelten strengere Regeln für die Biotonne. Wer seinen Biomüll nicht richtig trennt, riskiert eine ungeleerte Tonne.
Was ändert sich ab dem 1. Mai 2025?
Damit aus Bioabfällen hochwertiger Kompost oder umweltfreundliches Biogas entstehen kann, muss der Müll möglichst frei von Fremdstoffen sein. Deshalb gelten ab Mai neue Vorgaben:
▪ Der Fremdstoffanteil darf höchstens 1 Prozent betragen. Bereits geringe Mengen an Plastik, Glas oder Metall verschlechtern die Qualität des Bioabfalls.
▪ Wer seinen Müll falsch trennt, bleibt auf seinen Abfällen sitzen.
Der Grund für diese Maßnahmen ist klar: Plastik, Glas und andere Fremdstoffe machen den Bioabfall unbrauchbar. Nur sauber getrennter Biomüll kann sinnvoll weiterverwertet werden.
Was darf in die Biotonne – und was nicht?
Erlaubt sind Küchenabfälle wie Obst- und Gemüsereste, Kaffeefilter und Teebeutel, Eierschalen und Speisereste (nicht aus Gaststätten) sowie Gartenabfälle wie Gras, Laub und Blumen.
Nicht erlaubt sind alle Abfälle, die nicht biologisch abbaubar sind, wie Verpackungen aus Glas und Metall, Steine sowie Windeln und Hygieneartikel. Bioabfälle sollten auch nicht in Plastiktüten eingeworfen werden – auch nicht in solchen, die als „kompostierbar“ gekennzeichnet sind. Sie zersetzen sich beim Rotteprozess nicht richtig und gehören deshalb nicht in die Biotonne.
So bleibt Ihre Biotonne sauber und wird problemlos geleert:
▪ Bioabfälle in Küchen- oder Zeitungspapier einwickeln, um Feuchtigkeit zu reduzieren. Das verhindert auch ein Anhaften oder Festfrieren.
▪ Plastiktüten konsequent meiden, auch wenn sie als „kompostierbar“ gekennzeichnet sind. Besser Biomülltüten aus Papier verwenden.
▪ Die Tonne an einem schattigen Platz aufstellen, um Geruchsbildung im Sommer zu verhindern.
Saubere Mülltrennung für eine nachhaltige Zukunft.
Die neuen Regeln sorgen für eine bessere Verwertung von Bioabfällen und tragen aktiv zum Umweltschutz bei. Wer seine Biotonne richtig befüllt, vermeidet nicht nur Ärger bei der Entsorgung, sondern unterstützt auch eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft.
Jede saubere Biotonne ist ein Beitrag für die Umwelt – machen Sie mit!
Schadstoffmobil auf Frühjahrs-Tour - Jetzt kostenlos Schadstoffe entsorgen!
Landkreis Meißen. Alte Farben, Lackreste oder Reinigungsmittel haben im Hausmüll nichts zu suchen – und erst recht nicht in der Natur! Wer solche Problemstoffe sicher und umweltgerecht loswerden möchte, hat jetzt wieder die Gelegenheit: Das Schadstoffmobil ist auf Frühjahrs-Tour und macht an zahlreichen Sammelstellen Halt. Die Abgabe ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich.
Zweimal im Jahr, im Frühjahr und Herbst, kommt das Schadstoffmobil in die Region. Auch jetzt steuert es wieder verschiedene Annahmestellen an, die von allen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden können – unabhängig vom Wohnort.
Wann und wo genau das Sammelfahrzeug Halt macht, steht online unter www.zaoe.de oder im Abfallkalender.
Angenommen werden haushaltsübliche Schadstoffe wie Farb- und Lackreste, Spraydosen mit Restinhalten oder Reinigungsmittel. Bis zu 30 Liter oder 25 Kilogramm pro Sammlung sind erlaubt, auf den Wertstoffhöfen sogar bis zu 60 Liter.
Wichtig ist, dass flüssige Schadstoffe in verschlossenen und beschrifteten Gefäßen abgegeben werden. Radioaktive Stoffe sind ausgeschlossen.
Ein häufiger Irrtum: Wasserlösliche Farben gehören nicht ins Schadstoffmobil. Sie sollten austrocknen und können dann in den Restmüll. Leere Farbdosen sind hingegen in der Gelben Tonne richtig aufgehoben.
Jetzt die Chance nutzen und Schadstoffe sicher entsorgen – für eine saubere Umwelt und mehr Platz zu Hause!
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Kontakt:
Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal Geschäftsstelle: Meißner Straße 151a I 01445 Radebeul Service-Telefon: 0351 4040450 I Telefax: 0351 40404850 E-Mail: I www.zaoe.de