Artikel Ebersbacher Amtsblatt

Artikel 24. April 2026

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

mit meinem heutigen Beitrag knüpfe ich an die ausführliche Berichterstattung in der Ausgabe 2.2025 des Radeburger Anzeigers an und informiere Sie über die aktuellen Entwicklungen in den Planungen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien bzw. konkret der Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf dem Gebiet der Gemeinde Ebersbach. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und weiteren Grundlagen und Hintergründen verweise ich ausdrücklich auf benannte Ausgabe, um Wiederholungen zu vermeiden.

 

Der zuständige Regionale Planungsverband Oberes Elbtal-Osterzgebirge hat in seiner Sitzung der Verbandsversammlung am 23. März 2026 einen Planentwurf für die Windenergienutzung im Planungsraum beschlossen. Dieser ist über die Website des Planungsverbandes abrufbar. Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der Auslage und mit der Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme durch Jedermann erfolgt in der Zeit vom 7. Mai 2026 bis 6. Juli 2026. 

 

Der Planentwurf sieht die Ausweisung von Flächen in drei Bereichen unserer Gemeinde vor. Dabei kam auch die in der intensiven Erarbeitung des Planentwurfs durch den Planungsausschuss vorgeschlagene Begrenzung der Windenergienutzung auf maximal 4% der jeweiligen Gemeindefläche für unsere Gemeinde zur Anwendung, sonst wären wir mit einem Flächenbeitragswert von über 5,5 % betroffen gewesen. Nichtsdestotrotz möchte ich unterstreichen, dass ich die bundespolitisch vorgegebenen Flächenziele für den Ausbau der Windenergienutzung für falsch halte. Hier bedarf es einer Novellierung der gesetzlichen Grundlagen hin zu einem technologieoffenen, auf Energieleistung orientierten Ausbau der Erneuerbaren Energien. Sowohl die Gremien des Planungsverbandes, als auch die Gemeinde – mit Bürgermeister, Gemeinderat und Ortschaftsräten – müssen jedoch als Bestandteil der Verwaltung, wie es verfassungsrechtlich zu betrachten ist, anhand der aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen ihre Arbeit verrichten und haben keine gesetzesändernden Kompetenzen. Dies kann allein der Bundesgesetzgeber an dieser Stelle richten. 

 

Die betreffenden Flächen befinden sich zum einen in der Rödernschen Heide, östlich der Bundesautobahn 13. Zum anderen eine kleinere Fläche an der westlichen Grenze unserer Gemeinde zwischen Naunhof und Buschhaus und eine sehr große, zentral gelegene Fläche zwischen Ebersbach, Lauterbach, Beiersdorf und Reinersdorf, welche südlich von der Ortsverbindungsstraße Naunhof-Ebersbach begrenzt wird und im nördlichen Bereich vom Gesteinsabbau Wetterberg. 

 

Erstere Fläche entspricht dem beschlossenen Positionspapier unseres Gemeinderates vom 30. Januar 2025. Nach dieser ersten Positionierung sollten jedoch weitere Gebiete, die nicht entlang der Bundesautobahn gelegen sind, von der Windenergienutzung freigehalten werden. 

 

Insbesondere das lange Zeit in Rede stehende potentielle Gebiet auf den Flächen zwischen Kalkreuth, Reinersdorf und Göhra ist im Planentwurf nicht enthalten. Dies ist positiv zu bewerten und ist nicht zuletzt auch auf das konstruktive Engagement um die aktiven Bürger Frank Blum und Dr. Ute Brauer aus Kalkreuth zurückzuführen. Hier gilt es, gemeinsam weiter achtsam zu bleiben. Die bisherige Position der Gemeinde gilt fort.

 

Die beiden weiteren Gebiete des Planentwurfs, die auch unserem Positionspapier entgegenstehen, sind nunmehr durch den Gemeinderat zu diskutieren. Mehrere Projektentwickler der Windenergiebranche sind aktiv und sprechen die Eigentümer und Landbewirtschafter an. Als Gemeinde bin ich bereits mit diesen im Gespräch, denn schlussendlich kann und darf nicht über die Köpfe der Eigentümer gebaut werden. Hier gilt es eine Positionierung der betreffenden Gebiete auszumachen, die auch in die Stellungnahme der Gemeinde zum Planentwurf des Planungsverbandes einfließen wird. Weitere Beteiligungsprozesse wird es geben (müssen).     

 

Die Diskussionen zum Thema Windenergienutzung sind einmal mehr entfacht und werden nicht so schnell abgeschlossen sein. Der Regionale Planungsverband möchte seine Planungen bis Ende 2027 abschließen. Gebaut wird deshalb noch lange nicht, da ungeachtet der Flächenausweisung durch den Planungsverband, Windenergieanlagen erst nach Durchlaufen eines aufwändigen und langandauernden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens errichtet werden können. Umso wichtiger ist es, dass wir die anstehenden Prozesse aufmerksam und konstruktiv begleiten und im Widerstreit der durchaus divergierenden Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger in dieser Sache respektvoll miteinander umgehen.

 

Artikel 14. Februar 2025

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30. Januar 2025 mit einer großen Mehrheit von 75 % eine Positionierung zur Priorisierung von Suchräumen für die Nutzung von Windenergie auf dem Gebiet der Gemeinde Ebersbach beschlossen.

 

Vorausgegangen war dem eine monatelange Diskussion, sowohl in den Gremien der Gemeinde, als auch in der Bürgerschaft. Das Thema Erneuerbare Energien, sowohl die Windenergienutzung als auch die Freiflächenphotovoltaik, hat in den letzten Jahren eine gewisse Dynamik entwickelt. Es gibt Für und Wider für die eine oder die andere Energieart, an dem einen oder anderen Standort. In der Ratsarbeit der vergangenen Jahre 2021 bis 2024 waren die Erneuerbaren Energien immer wieder mal ein Thema, jedoch gelang eine Positionierung bislang nicht. 

 

Durch die Aktivitäten eines Vorhabensträgers zur Windenergienutzung auf den Flächen zwischen Kalkreuth, Reinersdorf und Göhra ist in den vergangenen Monaten öffentlich sehr intensiv diskutiert worden. Auch der RAZ berichtete. Die gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen haben die Notwendigkeit einer Positionierung des Gemeinderats, die somit auch mir als Bürgermeister für Gespräche in jede Richtung eine andere Legitimation verleihen, noch deutlicher werden lassen. 

 

Im Ergebnis der geführten Diskussion verständigte sich der Gemeinderat darauf, zwei Suchräume für die Windenergienutzung zu priorisieren. Diese Entscheidung wurde mit dem Ziel getroffen, die übrige Gemeindefläche von einer Nutzung für Windenergie freizuhalten. Sie sollten sich unbedingt bewusst machen, dass es sich bei der Positionierung des Gemeinderats nicht um eine rechtsverbindliche Planung oder dergleichen handelt. Vielmehr ist es der Versuch, das Heft des Handelns in Sachen Entwicklung von Windenergienutzung auf dem Gebiet der Gemeinde in die Hände zu bekommen. Wir haben somit auch eine Position, die ich in den Planungen des zuständigen Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal-Osterzgebirge einbringen und vertreten kann.

 

Sehr Bürgerinnen und den Bürger, machen Sie sich bitte die Mühe und lesen sie den umfassenden Sachvertrag zur Positionierung des Gemeinderats, der die rechtlichen Rahmenbedingungen, weitere Grundlagen und Hintergründe enthält. 

 

Die Diskussionen zum Thema Windenergienutzung werden mit dieser Positionierung mitnichten beendet sein. Vielmehr wurde ein Eckpfeiler für anstehende weitere Beteiligungsprozesse gesetzt, die beispielsweise auch mit Informationsveranstaltungen in den Ortsteilen fortzusetzen sind. Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre konstruktive Mitwirkung in diesem Prozess.

 

 

Ihr Bürgermeister

Falk Hentschel