Eingeschränkte Erreichbarkeit des Sachgebietes Sozialhilfe im Landratsamt
Eingeschränkte Erreichbarkeit des Sachgebietes Sozialhilfe - 16.02. bis 13.03.2026
Das Sachgebiet Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter außerhalb von Einrichtungen) ist in der Zeit vom 16.02. bis 13.03.2026 nur
eingeschränkt erreichbar. Die Zeit wird genutzt, um offene Anträge zügig zu bearbeiten und so künftig kürzere Bearbeitungszeiten zu ermöglichen.
Unterlagen und Anträge können Sie weiterhin abgeben
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen wie gewohnt ein, insbesondere Unterlagen, die Sie fristgerecht abgeben müssen.
• per Post oder E-Mail an: ksa.sozialhilfe@kreis-meissen.de
• persönlich an der Infothek, Loosestraße 17/19, Meißen
• in Ihrer Gemeindeverwaltung (zur Weiterleitung an das Kreissozialamt)
• in die Briefkästen des Landratsamtes in Meißen, Radebeul, Großenhain oder Riesa
Hinweis
Ihre zuständigen und Ihnen bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind in diesem Zeitraum nicht persönlich zu sprechen.
Bei Notfällen sind wir telefonisch erreichbar
Für dringende Anliegen, die nicht warten können, rufen Sie bitte während der regulären Sprechzeiten unter folgender Telefonnummer an: 03521 725-4052
Als Notfall gelten zum Beispiel:
• drohender Wohnungsverlust oder Wohnungslosigkeit
• drohende oder bestehende Sperrung von Strom/Wasser
• akute Mittellosigkeit (zum Beispiel kein Geld für Essen oder Medikamente)
• drohende Vollstreckung (zum Beispiel Pfändung)
Zusätzlich können Sie in dringenden Notfällen Ihre Anliegen per E-Mail an das Postfach
ksa.sozialhilfe@kreis-meissen.de senden. Diese werden zeitnah geprüft.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Landratsamt Meissen