Kommunale Wärmeplanung
Die Gemeinde Ebersbach führt derzeit eine Kommunale Wärmeplanung durch. Ziel der Wärmeplanung ist es, eine langfristige und verlässliche Grundlage für eine zukunftsorientierte Wärmeversorgung im Gemeindegebiet zu erarbeiten.
Im Rahmen dieses Prozesses werden die bestehende Wärmeversorgung, die Gebäudestruktur sowie mögliche zukünftige Versorgungsoptionen untersucht und bewertet. Die Kommunale Wärmeplanung dient dabei als Orientierung für zukünftige Entwicklungen und Investitionen im Bereich der Wärmeversorgung.
Die Historie der Wärmeplanungsverordnung in Deutschland ist als Folge des weltweiten Klimawandels eng mit den Klimazielen der Bundesregierung verknüpft, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Es wuchs das Bewusstsein, dass der Wärmesektor dekarbonisiert werden muss, das heißt CO2-Immissionen vermieden oder zumindest reduziert werden sollen. Der Bund verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass Wärmepläne erstellt werden; in Sachsen sind dafür die Gemeinden als planungsverantwortliche Stellen bestimmt. Das Wärmeplanungsgesetz trat bundesweit am 01.01.2024 in Kraft und verpflichtet alle Kommunen zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Für Kommunen unter 100.000 Einwohner ist diese bis 30. Juni 2028 zu erstellen.
Erst Mitte des vergangenen Jahres lagen mit der Sächsischen Wärmeplanungsverordnung alle für Sachsen maßgebenden Kriterien und Arbeitsgrundlagen vor. Ebenfalls war damit auch die Finanzierung dieser zusätzlich vom Bundesgesetzgeber übertragenen Aufgabe geklärt. Die der Gemeinde entstehenden Mehrbelastungen werden nach Maßgabe des Sächsischen Wärmeplanungsunterstützungsgesetzes ausgeglichen.
Bis Ende 2026 soll nun der erste kommunale Wärmeplan der Gemeinde Ebersbach erstellt werden. Wir machen von der Möglichkeit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung im vereinfachten Verfahren gemäß § 2 Sächsische Wärmeplanungsverordnung Gebrauch.
Das bedeutet möglichst wenig Aufwand für dieses dennoch wichtige Thema durch verein-fachte Datenerhebungen, weniger detaillierte Kartierungen sowie vereinfachte Text- und Grafikdarstellungen im Plan. Der Wärmeplan soll die Entwicklung von der unverbindlichen Planung hin zur verpflichtenden Wärmeplanung sicherstellen, das heißt dass Bürger und Investoren Klarheit darüber erhalten, ob ihr Gebäude künftig an ein Wärmenetz angeschlossen wird oder eine dezentrale Heizungslösung (wie Wärmepumpen, die bereits jetzt bei Neubauten häufig gefordert) erforderlich sind.
Die Öffentlichkeit sowie relevante Akteure werden im Verlauf des Verfahrens über wesentliche Schritte und Ergebnisse informiert.
Bei Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung wenden Sie sich bitte an:
Gemeinde Ebersbach / Bauverwaltung
Joline Franke - Email: franke@gemeinde-ebersbach.de