Öffentlicher Hinweis - Information an land- und forstwirtschaftliche Unternehmen

Dem Landratsamt Meißen liegt ein Kaufvertrag über die Veräußerung der nachstehenden Grundstücke zur Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz vor.

 

Unter https://www.gemeinde-ebersbach.de/m/bekanntmachungen/index.php finden Sie die Angebote des Landratsamtes. 

 

Leistungsfähige land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben, dem Landratsamt Meißen, Kreisentwicklungsamt, Sachgebiet Forst und Landwirtschaft bis zum 24.06.2026 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen konkreten Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden.