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Öffnungszeiten und neues Betreuungsmodell Kindertagesstätten

Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ab 01.12.2020 –

eingeschränkter Regelbetrieb, verkürzte Öffnungszeiten und neues Betreuungsmodell

 

 

Sehr geehrte Eltern,

 

morgen tritt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 27.11.2020 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt vom 28.11.2020, Seite 666 ff.) in Kraft. Aufgrund des sprunghaften Anstiegs der Infektionszahlen auch in unserem Landkreis wird der für die Beurteilung weiterer Maßnahmen relevante Inzidenzwert von 200 überschritten werden.

 

Entsprechend § 5a Absatz 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ist ab diesen Zeitpunkt nur noch ein eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen in festgelegten Bereichen in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zulässig. Dies hat auch Auswirkungen auf die Betreuungsangebote in den Kindertagesstatten der Gemeinde.

 

Daher gelten ab morgen, Dienstag, 01.12.2020 folgende geänderte Betreuungsbedingungen:

 

  1. Die Kindertagesstätten sind von 7 bis 16 Uhr geöffnet.
  2. Betreuungszeiten von 10 und 11 Stunden täglich werden nicht mehr angeboten. Diese Verträge werden auf 9 Stunden umgestellt.
  3. Zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes wird ein neues Betreuungsmodell mit einem Betreuungsumfang von 8 Stunden eingeführt. Nach den Ergebnissen der Elternumfrage vom Februar dieses Jahres würde dieser Umfang den Bedarf vieler Elternhäuser decken. Zudem bringt er eine Entlastung bei den Betreuungsgebühren mit sich. Die dafür anfallenden Gebühren stellen sich wie folgt dar:

Kindergarten/Tagespflege ab Vollendung des 3. Lebensjahres

     
 

Familien

Alleinerziehende

 

8 Std. (9 Std.)

8 Std. (9 Std.)

1.Kind

90,70 (102,00)

84,00 (94,50)

2.Kind

65,80 (74,00)

58,70 (66,00)

     

Kinderkrippe/Tagespflege bis zum 3. Lebensjahres

     
 

Familien

Alleinerziehende

 

8 Std. (9 Std.)

8 Std. (9 Std.)

1.Kind

181,30 (204,00)

170,70 (192,00)

2.Kind

141,30 (159,00)

128,00 (144,00)

 

In der Anlage zu diesem Schreiben erhalten alle Eltern, deren Kinder bisher 9 Stunden oder mehr betreut werden, einen Vordruck für eine Änderung zum bestehenden Betreuungsvertrag auf 8 Stunden täglich. Wer seine Betreuungszeit entsprechend anpassen möchte, gibt den ausgefüllten und unterschriebenen Änderungsvertrag bitte bis Freitag, 04.12.2020 in der jeweiligen Kindertagesstätte ab. Die Änderung wird dann noch zum 01.12.2020 umgesetzt.

 

Bei Rückfragen steht Ihnen das Erzieherpersonal in den Einrichtungen sowie Frau Tronicke in der Gemeindeverwaltung unter 035208/955-14 zur Verfügung.

 

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens und der entsprechenden Auswirkungen jederzeit zu einrichtungsspezifischen Änderungen kommen kann.

 

Ich danke für Ihre Mitwirkung! Kommen Sie möglichst gesund durch die Adventszeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Falk Hentschel

Bürgermeister

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