Verbrennen von Schlagabraum
Beseitigung von mit holz- und rindenbrütenden Schadorganismen befallenem Schlagabraum - Zulassung des Verbrennens
Die Landesdirektion Sachsen hat am 28. April 2020 eine Allgemeinverfügung zur Verbrennung von mit holz- und rindenbrütenden Schadorganismen befallenem Schlagabraum erlassen. Genehmigt wird das Verbrennen von Schlagabraum auf dem Grundstück, auf dem die Abfälle angefallen sind.

Hinweise der Gemeinde Ebersbach zur Durchführung:
- Die Verbrennung erfolgt auf Grundlage der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 28. April 2020, die Bestimmungen der Allgemeinverfügung sind zu beachten.
- Zum Zeitpunkt der Verbrennung sind die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe und die Windverhältnisse zu beachten.
- Beachten Sie, dass in der besonders waldbrandgefährdeten Zeit (in der Regel ab Mitte Februar bis Mitte Oktober) ab ausgewiesener Waldbrandgefahrenstufe 2, jeweils von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang das automatische Waldbrandfrüherkennungssystem aktiv ist.
- Vor der Verbrennung ist die Gemeinde Ebersbach und die Feuerwehr Ebersbach über den Verbrennungstermin und Verbrennungsort zu informieren.
Kontakt
Feuerwehr Ebersbach
Ansprechpartner: Herr Weiß
Tel.: 035208/348160
Mobil: 0172/9790768
E-Mail: