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Verbrennen von Schlagabraum

Beseitigung von mit holz- und rindenbrütenden Schadorganismen befallenem Schlagabraum - Zulassung des Verbrennens

 

Die Landesdirektion Sachsen hat am 28. April 2020 eine Allgemeinverfügung zur Verbrennung von mit holz- und rindenbrütenden Schadorganismen befallenem Schlagabraum erlassen. Genehmigt wird das Verbrennen von Schlagabraum auf dem Grundstück, auf dem die Abfälle angefallen sind.

 

Borkenkäfer
Hinweise der Gemeinde Ebersbach zur Durchführung:
  • Die Verbrennung erfolgt auf Grundlage der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 28. April 2020, die Bestimmungen der Allgemeinverfügung sind zu beachten.
  • Zum Zeitpunkt der Verbrennung sind die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe und die Windverhältnisse zu beachten.
    • Beachten Sie, dass in der besonders waldbrandgefährdeten Zeit (in der Regel ab Mitte Februar bis Mitte Oktober) ab ausgewiesener Waldbrandgefahrenstufe 2, jeweils von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang das automatische Waldbrandfrüherkennungssystem aktiv ist.
  • Vor der Verbrennung ist die Gemeinde Ebersbach und die Feuerwehr Ebersbach über den Verbrennungstermin und Verbrennungsort zu informieren.
Kontakt
Gemeinde Ebersbach

 

Tel.: 035208/955-0

E-Mail:

Kontakt
Feuerwehr Ebersbach

 

Ansprechpartner: Herr Weiß

Tel.: 035208/348160

Mobil: 0172/9790768

E-Mail:

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