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Beschränkung der Wasserentnahme

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Die untere Wasserbehörde (uWB) des Landkreises Meißen hat eine aktuelle Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern vom 01.07.2025 (in Kraft seit dem 02.07.2025) erlassen.

 

Danach gilt:

 

  1. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse und Seen) mittels Pumpenvorrichtungen wird untersagt.
    Sämtliche Anlagen, die zur technischen oder mechanischen Wasserentnahme geeignet sind (Pumpen, Schläuche, …), sind aus den Gewässern und Uferbereichen zu entfernen.

  2. Die Untersagung gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme durch die zuständige Wasserbehörde erteilt wurde.

  3. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 und 2 wird angeordnet.

  4. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis einschließlich 31. Oktober 2025. Ferner ergeht sie unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs.

 

Den ganzen Wortlaut finden Sie nachfolgend im Anhang.

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