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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2026 zum Schutz gegen die Geflügelpest

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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2026 zum Schutz gegen die Geflügelpest (Aviäre Influenza, AI) Aufhebung der Schutz- und Überwachungszone 

 

1. Die nach Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest (HPAI Subtyp H5N1) in der Gemeinde Ebersbach erlassenen tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen Nr. 3/2025 und Nr. 5/2025 zur Festlegung der Schutz- und Überwachungszone sowie der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen werden hiermit aufgehoben.

 

2. Diese Allgemeinverfügung wird durch öffentliche Bekanntmachung verkündet und tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 

 

3. Diese Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei. 

 

Hinweis: Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 2/2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest bleibt bis auf Weiteres für den gesamten Landkreis Meißen bestehen. Somit gelten weiterhin das Aufstallungsgebot für Geflügel- beziehungsweise Vogelbestände ab 50 Tieren und gleichzeitig das Ausstellungsverbot.

 

Im Anhang finden Sie die vollständige Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises.

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