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Hinweise zum Eichenprozessionsspinner

Nest des Eichenprozessionsspinners © Marc - stock.adobe.com (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Nest des Eichenprozessionsspinners © Marc - stock.adobe.com

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

da mit dem Blattaustrieb der einheimischen Eichen die Raupen des Eichenprozessionsspinners (EPS) wieder schlüpfen, möchten wir auf die nachfolgenden Informationen zur Bestimmung, den Umgang und die Beseitigung des EPS hinweisen:

 

Der EPS ist ein unauffälliger Nachtschmetterling. Die wärmere und trockenere Witterung der letzten Jahre hat zu einer deutlichen Ausweitung des Vorkommens in Deutschland geführt. Doch gerade die so genannten Brennhaare machen ihn auch für den Menschen gefährlich.

 

Probleme bereiten vor allem die Larven dieses Nachtfalters. Von April bis Juni fressen sie vor allem Eichenblätter - sie verursachen dadurch Lichtungs- oder Kahlfraß. Aber die Larven des EPS schädigen nicht nur die Eichen, sondern können auch die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen.

 

Ab dem dritten Larvenstadium (Mai, Juni) bilden sich bei dem EPS die sogenannten "Brennhaare". Das dort enthaltene Nesselgift gefährdet die menschliche Gesundheit. Bei Kontakt können Hautirritationen, Augenreizungen, Atembeschwerden und allergische Reaktionen auftreten. 

 

Vorsichtsmaßnahmen

  • Befallene Gebiete meiden (Befallene Eichen erkennt man an kahl gefressenen Ästen und weiß-grauen Gespinst- bzw. Raupennestern)

  • Hautbereiche wie Nacken, Hals, Unterarme oder Beine schützen

  • Raupen und Gespinste nicht berühren

 

Bei Kontakt mit den Gifthaaren

Wer mit den Raupenhaaren in Kontakt geraten ist, der sollte möglichst rasch duschen und die Haare waschen. Auch die Kleidung sollte gewechselt und gewaschen werden. Bei Hautausschlag, Atemnot oder anderen allergischen Reaktionen sollte ein Arzt aufgesucht werden.

 

Bekämpfung

Sowohl der Biozideinsatz als auch Absaugmaßnahmen zur Bekämpfung des EPS zum Schutz der menschlichen Gesundheit sollten von einer Fachfirma durchgeführt werden.

  • Verantwortlich für die Bekämpfung des EPS sind immer die Eigentümer - in öffentlichen Flächen die Gemeinde

  • Sind der Befall und das Belastungsrisiko gering, reicht eine Überwachung des Befalls und das Aufstellen von Warnhinweisen

  • Liegen ein starker Befall und ein hohes Belastungsrisiko vor, sollte gewarnt und abgesperrt werden und eine Bekämpfung durch eine Fachfirma erfolgen. Diese saugt die Nester ab oder führt eine chemische Behandlung der Eichenkronen durch.

  • Melden Sie nicht gekennzeichneten Befall der Gemeinde Ebersbach oder dem Landratsamt Meißen - Kreisumweltamt SGL Tel.: 03521/ 725 2341
    kreisumweltamt@kreis-meissen.de 

  • Unterstützung bei Artbestimmung, teilsunter Hinzuziehung des SG Forst des Kreisentwicklungsamtes Meißen – incl. Mitteilung an die Gemeinden zur Gefahrenabwehrprüfung.
    SG Naturschutz als erster Ansprechpartner (es besteht aber kein Vollzugsauftrag zur Beseitigung heimischer, aber gesundheitsgefährdender Arten).
    Zwischen SG Naturschutz und dem SG Hygiene des GA erfolgt dann ggf. eine Abstimmung

 

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