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Übermittlungssperre an die Bundeswehr nicht mehr möglich!

Mit der gesetzlichen Neuregelung entfällt die Möglichkeit der Einrichtung einer Übermittlungssperre an die Bundeswehr. Grundlage dafür ist eine Änderung im Bundesmeldegesetz (BMG) durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG). Das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 BMG entfällt ersatzlos! Das bedeutet, dass die Meldebehörden künftig wieder Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, an die Bundeswehr übermitteln dürfen.

 

Die übermittelten Daten dienen der Durchführung von Informationsmaßnahmen der Bundeswehr über freiwillige Wehrdienstmöglichkeiten. Bereits bestehende Übermittlungssperren an die Bundeswehr werden aufgehoben!

 

Welche Daten werden übermittelt?

  • Name und Vorname

  • aktuelle Anschrift

  • Geburtsdatum

 

Die Übermittlung erfolgt einmal jährlich an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.

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