Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Energiekosten: Härtefallhilfen für Privathaushalte

Der Bundestag hat beschlossen, dass auch die Betroffenen von Preissteigerungen bei nicht leitungsgebundenen Heizmitteln wie Öl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle über Härtefallhilfen entlastet werden sollen. Der Bund stellt für die Hilfszahlungen insgesamt bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Rund 90 Millionen sind für Sachsen vorgesehen. Die Antragstellung in Sachsen ist ab dem 8. Mai 2023 bis spätestens zum 20. Oktober möglich.


Die Härtefallhilfen richten sich neben Besitzern von Einfamilienhäusern auch an Vermieter und Wohnungseigentumsgemeinschaften. Letztere müssen erklären, dass sie die Härtefallhilfen an die Mieter weiterleiten. Mieter selbst sind nicht antragsberechtigt.


Mit den Zahlungen sollen Härten beim Erwerb der genannten Energieträger teilweise abgefedert werden. Wer im Jahr 2022 mehr als doppelt so viel für den jeweiligen Energieträger bezahlt hat als den von Bund und Ländern ermittelten Referenzpreis, kann 80 Prozent der darüber hinausgehenden Mehrkosten erstattet bekommen. Die Mindestsumme für die Entlastung liegt bei 100 Euro, die Obergrenze bei 2.000 Euro je Haushalt.


Die Referenzpreise betragen für Heizöl 71 Cent pro Liter, für Flüssiggas 57 Cent pro Liter, für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm, für Holzhackschnitzel 11 Cent pro Kilogramm, für Holzbriketts 28 Cent pro Kilogramm, für Scheitholz 85 Euro je Raummeter, Kohle/Koks 36 Cent pro Kilogramm, jeweils inklusive Umsatzsteuer.


Entscheidend für die Frage, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum. Ergänzend dazu gilt die Rechnung als Nachweis, dass im Entlastungszeitraum bestellt und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurde.


Die Antragstellung erfolgt digital. Der Freistaat Sachsen strebt mit der Verbraucherzentrale Sachsen eine Unterstützungs- und Beratungslösung für diejenigen Personen an, die keinen Zugang zum digitalen Antragsverfahren haben.


In Sachsen ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) mit den Aufgaben der Bewilligungsstelle betraut. Der Link zur Antragstellung ist ab dem 8. Mai 2023 auf der Homepage der SAB verfügbar:


Weitere Einzelheiten finden Sie im FAQ-Bereich des SMEKUL.

Weitere Informationen

Mehr über

Button

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

28. 03. 2024 - Uhr

 

30. 03. 2024 - Uhr bis 23:00 Uhr