Bannerbild | zur StartseiteFrühling | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Information des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Information der Öffentlichkeit über die Aufstellung eines sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergie und das Beteiligungsverfahren zur Planaufstellung

 

Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Oberes Elbtal/Osterzgebirge hat am 05.07.2023 den Beschluss zur Aufstellung eines sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung gefasst. Die Notwendigkeit für diesen Plan ergibt sich aus der im Windenergieflächenbedarfsgesetz, einem Bundesgesetz, festgelegten Verpflichtung des Freistaates Sachsen, 2 % der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit einer Änderung des Sächsischen Landesplanungsgesetzes wurde durch den Freistaat Sachsen diese Aufgabe den Regionalen Planungsverbänden zugewiesen. Damit wurde auch der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge verpflichtet, in der Planungsregion genau diesen Flächenanteil planerisch für die Windenergienutzung auszuweisen. Dies ist durch die Ausweisung von sogenannten Vorranggebieten - Gebiete, die für eine bestimmte Nutzung reserviert werden und andere, dieser Nutzung entgegenstehende Nutzungen ausschließen - sicherzustellen. Die Planung muss bis Ende 2027 abgeschlossen sein. 

 

Die Flächenplanung soll so erfolgen, dass für die Anwohner die geringstmöglichen Beeinträchtigungen und keine unzulässigen Belastungen verbunden sind. Gleichzeitig sollen sensible Landschaftsräume, die für Kulturlandschaftsschutz, für Natur- und Artenschutz, aber auch für die Erholung wichtig sind, so weit wie möglich geschont werden. Darauf wird im Planungsverfahren ein großes Augenmerk im Zuge der Abstimmung mit den Fachbehörden und den Kommunen, aber auch im Zuge der Beteiligung der Bürgerschaft liegen. Anliegen ist ein fairer Interessenausgleich im Zuge der Gesamtplanung.

 

In die Planung integriert sind neben der Windenergienutzung auch die Themen Solarenergienutzung und Trassensicherung für den Stromtransport.

 

Die Aufstellung des Teilregionalplans findet in einem komplexen Verfahren statt, das durch gesetzliche Fristen und Verfahrensschritte vorstrukturiert ist und an dem Kommunen, Fachverwaltungen, Institutionen und die Öffentlichkeit teilnehmen. Diese werden in entsprechenden Beteiligungsverfahren gehört und haben dabei das Recht, Anregungen und Bedenken vorzubringen und Hinweise zu geben. Eine solche erste Beteiligungsrunde (gesetzliche Grundlage ist § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. mit § 6 Absatz 1 Sächsisches Landesplanungsgesetz) findet vom 01.11. bis 13.12.2023 statt. Der Regionale Planungsverband stellt mit dieser seine Planungsabsichten näher vor und es wird die beabsichtigte planerische Herangehensweise beschrieben. 

Die Unterlagen können ab dem 01.11.2023 im Beteiligungsportal Sachsen (ein Link dazu befindet sich auf der Webseite des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge - https://rpv-elbtalosterz.de) eingesehen und heruntergeladen werden. Dabei besteht auch schon für Bürgerinnen und Bürger die erste Gelegenheit der Abgabe einer Stellungnahme. Die Frist dafür endet am 13.12.2023. Wer die Möglichkeit der Kenntnisnahme der Unterlagen und der Abgabe einer Stellungnahme nicht online nutzen kann oder möchte, hat alternativ auch andere Möglichkeiten der Einsichtnahme in die Unterlagen und der Abgabe einer Stellungnahme. Näheres dazu findet sich in der öffentlichen Bekanntmachung zu diesem Verfahren. Diese wird ebenfalls auf der oben benannten Website und im Amtlichen Anzeiger des Sächsischen Amtsblattes Nr. 42, welches am 19. Oktober 2023 erscheint, zu finden sein. Im Ergebnis der Auswertung aller Stellungnahmen wird der Planentwurf erarbeitet, in welchem dann auch flächenkonkrete Vorschläge für die Windenergienutzung dargestellt sein werden. Zu diesem Planentwurf erfolgt dann ein nächstes Beteiligungsverfahren zur Anhörung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen entsprechend § 9 Abs. 2 ROG. Es wird voraussichtlich im 2. Halbjahr 2025 stattfinden.

Weitere Informationen

Mehr über

Button

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

29. 04. 2024 - Uhr

 

29. 04. 2024 - Uhr bis Uhr